Sorte II:
• Betonabbruch größer als 50 cm Kantenlänge
• Betonabbruch, Mauerwerk und Ziegelsteine vermischt und ein kleiner Anteil von Mörtel-
oder Putzresten.
Der Bauschutt muss frei von Verunreinigungen sein, sonst werden Zuschläge je nach Verschmutzungsgrad verrechnet. Ausschließlich mineralische Materialien.
Sorte III:
• Fliesen und Kacheln
• Mörtel- oder Putzreste
• Gemisch von Beton, Ziegel oder Erde
Der Bauschutt muss frei von Verunreinigungen sein, sonst werden Zuschläge je nach Verschmutzungsgrad verrechnet. Ausschließlich mineralische Materialien.
Sorte I:
• Ziegelschutt sortenrein (Mauerwerk, Ziegelsteine oder Tondachziegel) (Foto A)
• sortenreiner Betonabbruch unbewehrt (ohne Eisen) und bis 50 cm Kantenlänge
• Asphaltaufbruch, sortenrein
Der Bauschutt muss frei von Verunreinigungen sein, sonst werden Zuschläge je nach Verschmutzungsgrad verrechnet. Ausschließlich mineralische Materialien.